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Grenz-, Schwellen- und Zielwerte

Grundlagen für die Bewertung der Immissionsbelastung

Für die Bewertung der Immissionsbelastung durch gas- und partikelförmige Schadstoffe stehen verschiedene Beurteilungswerte zur Verfügung. Unterschiede ergeben sich aus den verschiedenen Zielen, die den jeweiligen Werten zugrunde liegen.

Beurteilungswerte werden mit dem Ziel festgelegt, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder auf andere Schutzgüter (z.B. Vegetation oder Materialien) zu vermeiden. Diese Beurteilungswerte gelten nur in Verbindung mit den in diesem Zusammenhang zugrunde gelegten Messvorschriften und Anwendungsbereichen.

Gesetzliche Grundlagen

Die Bewertung der Immissionsbelastung ist anhand von Vergleichen mit gesetzlich vorgeschriebenen Grenz- und Zielwerten möglich. Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind:

  • 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
    (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen –
    39. BImSchV) vom 2. August 2010
  • Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) vom 18. August 2021
  • Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa 
  • Richtlinie 2004/107/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 über Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft; veröffentlicht am 26. Januar 2005

Die in diesen Verordnungen festgelegten Grenz-, Schwellen- und Prüfwerte sind rechtsverbindlich.

Bei Nichteinhaltung oder Überschreitung von Grenzwerten müssen Maßnahmen zur kurz- und längerfristigen Reduzierung der betreffenden Schadstoffe eingeleitet werden. Bei Überschreitung von Schwellenwerten sollen nach Möglichkeit wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffkomponenten getroffen werden. Unabhängig davon ist die Öffentlichkeit über Grenz- und Schwellenwertüberschreitungen zu informieren.

Wesentliche Grenz- und Zielwerte

Eine Übersicht über die wesentlichen Grenz- und Zielwerte liefert die folgende Grenzwerttabelle.

Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Referat 46: Immissionsschutz, Störfallvorsorge

Postanschrift:
Postfach 10 05 10
01076 Dresden

Telefon: +49 351 564-24603

Telefax: +49 351 564-24004

E-Mail: martin.besold@smekul.sachsen.de

Webseite: http://www.smekul.sachsen.de

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 51: Luftqualität

Dr. Susanne Bastian

Telefon: 0351 2612-5100

E-Mail: susanne.bastian @smekul.sachsen.de

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 51: Luftqualität

Martina Straková

Telefon: 0351 2612-5102

E-Mail: Online-Postfach

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