Grenz-, Schwellen- und Zielwerte
Grundlagen für die Bewertung der Immissionsbelastung
Für die Bewertung der Immissionsbelastung durch gas- und partikelförmige Schadstoffe stehen verschiedene Beurteilungswerte zur Verfügung. Unterschiede ergeben sich aus den verschiedenen Zielen, die den jeweiligen Werten zugrunde liegen.
Beurteilungswerte werden mit dem Ziel festgelegt, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder auf andere Schutzgüter (z.B. Vegetation oder Materialien) zu vermeiden. Diese Beurteilungswerte gelten nur in Verbindung mit den in diesem Zusammenhang zugrunde gelegten Messvorschriften und Anwendungsbereichen.Gesetzliche Grundlagen
Die Bewertung der Immissionsbelastung ist anhand von Vergleichen mit gesetzlich vorgeschriebenen Grenz- und Zielwerten möglich. Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind:
- 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen –
39. BImSchV) vom 2. August 2010 - Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) vom 18. August 2021
- Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa
- Richtlinie 2004/107/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 über Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft; veröffentlicht am 26. Januar 2005
Die in diesen Verordnungen festgelegten Grenz-, Schwellen- und Prüfwerte sind rechtsverbindlich.
Bei Nichteinhaltung oder Überschreitung von Grenzwerten müssen Maßnahmen zur kurz- und längerfristigen Reduzierung der betreffenden Schadstoffe eingeleitet werden. Bei Überschreitung von Schwellenwerten sollen nach Möglichkeit wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffkomponenten getroffen werden. Unabhängig davon ist die Öffentlichkeit über Grenz- und Schwellenwertüberschreitungen zu informieren.
Wesentliche Grenz- und Zielwerte
Eine Übersicht über die wesentlichen Grenz- und Zielwerte liefert die folgende Grenzwerttabelle.
Kontakt
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Referat 46: Immissionsschutz, Störfallvorsorge
Postanschrift:Postfach 10 05 10
01076 Dresden
Telefon: +49 351 564-24603
Telefax: +49 351 564-24004
E-Mail: martin.besold@smekul.sachsen.de
Webseite: http://www.smekul.sachsen.de
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 51: Luftqualität
Dr. Susanne Bastian
Telefon: 0351 2612-5100
E-Mail: susanne.bastian @smekul.sachsen.de
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 51: Luftqualität
Martina Straková
Telefon: 0351 2612-5102
E-Mail: Online-Postfach