Genehmigungsstatistik Windenergieanlagen
Stand: 31. Dezember 2024
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien gehört zu den zentralen politischen Zielen des Freistaates Sachsen. Angesichts wachsender Anforderungen an den Klimaschutz und die Reduktion fossiler Brennstoffe verfolgt Sachsen das Ziel, die Nutzung erneuerbarer Energien deutlich auszuweiten. Mit der Umsetzung des Flächenziels von 2,0 % gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz, das nach § 4a Landesplanungsgesetz (SächsLPlG) bis 2027 erreicht werden soll, ist in den kommenden Jahren mit einer Vielzahl weiterer Genehmigungsverfahren zu rechnen. Ein wesentlicher Baustein für die Umsetzung der Energiewende sind zügige Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen.
Diese Übersicht gibt einen aktuellen Einblick in den Stand der Genehmigungen, die Entwicklung der Genehmigungsverfahren sowie die erzielten Fortschritte im Jahr 2024. In Sachsen erfolgt ein regelmäßiges Monitoring, das quartalsweise für alle nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftigen Anlagen durchgeführt wird. Dies betrifft Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern.
Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen der Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen finden Sie auf folgender Seite: Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen.
66 neue Windenergieanlagen im Jahr 2024 genehmigt
Der Berichtszeitraum umfasst das gesamte Jahr 2024. In diesem Zeitraum wurden im Freistaat Sachsen 66 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 390 Megawatt nach dem BImSchG genehmigt. Damit übersteigt die Anzahl der Genehmigungen deutlich die Werte der Vorjahre.
Hohe Dynamik bei den Genehmigungsverfahren
Zum Stichtag 31. Dezember 2024 befanden sich 48 Vorhaben mit 162 Anlagen und einer Nennleistung von insgesamt rund 1.044 Megawatt im Genehmigungsverfahren. Darüber hinaus wurden im Berichtszeitraum 5 Anträge für insgesamt 12 Anlagen zurückgezogen oder abgelehnt. Bei 5 Vorhaben mit 30 Anlagen wurde ein positiver Vorbescheid erteilt.
- Karte: Überblick über die derzeit beantragten, genehmigten und betriebenen Windenergieanlagen
- Tabelle zum Überblick auf die derzeit laufenden Genehmigungsverfahren (*.pdf, 91,84 KB)
Verfahrensdauer bleibt stabil
Die mittlere Dauer der im Jahr 2024 abgeschlossenen 22 Genehmigungsverfahren betrug:
- 17,1 Monate vom Einreichen der Antragsunterlagen bis zur Genehmigungserteilung,
- 7,3 Monate ab Feststellung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen bis zur Genehmigungserteilung.
Diese Werte sind mit denen der Vorjahre vergleichbar.
Repowering: Weniger Anlagen, höhere Leistung
Im Jahr 2024 umfassten 17 Vorhaben insgesamt 46 neue Anlagen im Rahmen eines Repoweringprojekts. Dabei sollen 54 Bestandsanlagen zurückgebaut werden. Der Nettozubau durch diese Repoweringprojekte beträgt 128 Megawatt.
Flexibilisierungsklausel findet Anwendung
Die Flexibilisierungsklausel nach § 20 SächsLPlG ermöglicht Abweichungen von der Festlegung Z 5.1.3 des Landesentwicklungsplans 2013 sowie von entsprechenden Festlegungen in den Regionalplänen – sofern die betroffenen Gemeinden zustimmen. Im Jahr 2024 wurde diese Klausel bei 10 Vorhaben mit insgesamt 37 Anlagen angewendet.
Erweiterung auf Waldstandorte
Im Jahr 2024 wurden 7 Vorhaben mit 47 Anlagenbeantragt, die zumindest teilweise auf Waldstandorten geplant sind. Im Berichtszeitraum wurde jedoch noch keine dieser Anlagen genehmigt.
Unterschreitung des Mindestabstands von 1.000 Metern mit Zustimmung
In 17 Verfahren mit 53 Anlagen unterschritten einige Anlagen den Mindestabstand von 1.000 Metern zur nächsten Wohnbebauung. Die betroffenen Gemeinden wurden gemäß § 84 der Sächsischen Bauordnung beteiligt.
Da viele dieser Vorhaben noch nicht vollständig geprüft wurden, ist für einige eine abschließende Bewertung der Abstandsregelung derzeit nicht möglich. Dies gilt insbesondere für Vorbescheidverfahren, da hier die genauen Standortkoordinaten der Anlagen oft noch nicht feststehen.
Gemeinden weisen Flächen für Windenergie aus
Die Gemeindeöffnungsklausel gemäß § 245e Absatz 5 Baugesetzbuch ermöglicht es Kommunen, selbst Flächen für Windenergie auszuweisen. Diese Regelung kam im Jahr 2024 in 3 Verfahren mit insgesamt 13 Anlagen zur Anwendung. Zwei dieser Verfahren mit insgesamt 7 Anlagen wurden im Jahr 2024 genehmigt.