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Bekanntgabe von Messstellen sowie Beurteilung der Gleichwertigkeit

Die Bekanntgabe von Messstellen nach § 29b des »Bundes-Immissionsschutzgesetzes« (BImSchG) erfolgt auf der Basis der »Bekanntgabeverordnung« (41. BImSchV) i. V. m. dem »Modul Immissionsschutz« (siehe rechter Kasten).

Die Bekanntgabe (»Notifizierung«) erfolgt durch die jeweils nach Landesrecht bestimmte Behörde (richtet sich nach dem Ort des Hauptsitzes der Messstelle) und gilt für das gesamte Bundesgebiet. Die fachliche Prüfung / Begutachtung als Voraussetzung der Bekanntgabe erfolgt durch eine private Akkreditierungsstelle (»DAkkS«).

Messstellen müssen ein Qualitätssicherungssystem nach DIN EN ISO/IEC 17025 betreiben, um bekannt gegeben werden zu können.

Gleichwertige Anerkennungen von Stellen aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum stehen einer Bekanntgabe gleich.
Die Beurteilung, ob die Anerkennung aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gleichwertig ist, obliegt in SN dem LfULG.
Nachweise über die Anerkennung sowie Unterlagen, die geeignet sind die Gleichwertigkeit der Anerkennung zu belegen, sind dem LfULG mindestens 14 Tage vor Zusendung des Messkonzepts vorzulegen. Die Unterlagen sind im Original oder beglaubigter Kopie nebst beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.

Zuständige Behörden und Ansprechpartner

Für die Bekanntgabe von Messstellen, die im Freistaat Sachsen ihren Hauptsitz haben, für die Beurteilung der Gleichwertigkeit von Stellen aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie für die fachliche Überwachung der Tätigkeit aller Messstellen, die in Sachsen tätig werden, liegt die Zuständigkeit beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Abteilung 5 »Klima, Luft, Lärm, Strahlen«.

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Postanschrift:
Postfach 54 01 37, 01311 Dresden

Webseite: http://www.smul.sachsen.de/lfulg

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die auf dieser Seite unter »Kontakt« (siehe rechte Spalte) aufgeführten Ansprechpartner.

Antragsformulare

Zur Antragstellung auf Bekanntgabe werden die Prüfstellen mit Hauptsitz in Sachsen gebeten die folgenden Formulare zu nutzen.

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