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Kolloquium Beste Verfügbare Technik (BVT)

Die industrielle und gewerbliche Produktion ist in vielen Fällen mit erheblichen Emissionen von Luftschadstoffen verbunden.
Betreiber immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger industrieller und gewerblicher Anlagen sind daher gemäß § 5 Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes  (BImSchG) verpflichtet, zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt, ihre Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass

  • schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können (Schutzgrundsatz); 
  • Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen getroffen werden (Vorsorgegrundsatz);   
  • insbesondere durch die dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen;
    Abfälle vermieden, nicht zu vermeidende Abfälle verwertet und nicht zu verwertende Abfälle ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit  beseitigt werden;  
  • Energie sparsam und effizient verwendet wird.


Für die Genehmigungs- und Überwachungspraxis sind insbesondere die Regelungen der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft) vom 24.07.2002 (GMBl. S. 511) maßgebend. Im Kapitel 5 sind für einzelne Anlagenarten die Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen nach dem Stand der Technik festgelegt. 
Eine wichtige Erkenntnisquelle im Hinblick auf den Stand der Technik stellen sog. BVT-Merkblätter (englisch »best reference documents«, kurz BREF-Dokumente) dar. Diese beschreiben die Besten Verfügbaren Techniken bezüglich der medienübergreifenden  Schadstoffminderung  für die im Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED - früher IVU-Richtlinie)  genannten Anlagenkategorien.
Das LfULG führt Analysen und Bewertungen zum aktuellen Stand der Technik sowie zur bestverfügbaren Technik durch und vermittelt diese Erkenntnisse an die Überwachungs- und Vollzugsbehörden.

Zur Vermittlung der Erkenntnisse veranstaltet das LfULG regelmäßig ein Kolloquium zu Schwerpunktthemen.

10. Kolloquium - BVT/Stand der Technik: Umsetzung der TA Luft in der Landwirtschaft

Schweinehaltung © LfULG Heidenreich

Seit einigen Jahren führt das LfULG das Fachkolloquium »Beste verfügbare Technik/Stand der Technik« durch. Ziel dieser Veranstaltungsreihe ist, die Kontakte zwischen Anlagenbetreibern, Ingenieurbüros, Forschungsinstituten und Behörden zu intensivieren.

Informiert und diskutiert wird über die Ziele des europäischen Umweltrechts, insbesondere der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) sowie über die Harmonisierung und Fortentwicklung der Umweltstandards in Europa und über deren Umsetzung in Sachsen.

Schwerpunkt in diesem Jahr war die Umsetzung der neuen TA Luft in der Landwirtschaft. Vertreter aus der Wissenschaft, Planungsbüros, Anlagenbauer, Anlagenbetreiber und Behörden waren herzlich eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen.

Die Veranstaltung fand zum ersten Mal als Hybridveranstaltung statt.

Vorträge aus der Veranstaltung

9. Kolloquium BVT/Stand der Technik

Himmel mit unterschiedlichen grauen und weißen Wolken, am unteren Bildrand sieht man Bäume, Häuser, Siedlung, Landschaft. © Torsten Moczigemba, LfULG

Ziel dieser Veranstaltungsreihe ist, die Kontakte zwischen Anlagenbetreibern, Planungsbüros, Forschungsinstituten und Behörden zu intensivieren. Informiert und diskutiert wurde über die aktuellen Probleme beim Thema BVT/Stand der Technik. Schwerpunkt in diesem Jahr war die neue TA Luft.

Zur Veranstaltung konnten wir 170 Vertreter aus der Wissenschaft, Planungsbüros, Anlagenbauer, Anlagenbetreiber und Behörden begrüßen.

Die Veranstaltung wurde in Zusammenarbeit mit der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt durchgeführt.

Vorträge aus der Veranstaltung

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 52: Anlagenbezogener Immissionsschutz, Lärm

Torsten Moczigemba

Telefon: 0351 2612-5208

E-Mail: Torsten.Moczigemba­@smekul.sachsen.de

Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de

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