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Kolloquium Beste Verfügbare Technik (BVT)

Die industrielle und gewerbliche Produktion ist in vielen Fällen mit erheblichen Emissionen von Luftschadstoffen verbunden.
Betreiber immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger industrieller und gewerblicher Anlagen sind daher gemäß § 5 Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes  (BImSchG) verpflichtet, zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt, ihre Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass

  • schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können (Schutzgrundsatz); 
  • Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen getroffen werden (Vorsorgegrundsatz);   
  • insbesondere durch die dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen;
    Abfälle vermieden, nicht zu vermeidende Abfälle verwertet und nicht zu verwertende Abfälle ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit  beseitigt werden;  
  • Energie sparsam und effizient verwendet wird.


Für die Genehmigungs- und Überwachungspraxis sind insbesondere die Regelungen der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft) vom 24.07.2002 (GMBl. S. 511) maßgebend. Im Kapitel 5 sind für einzelne Anlagenarten die Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen nach dem Stand der Technik festgelegt. 
Eine wichtige Erkenntnisquelle im Hinblick auf den Stand der Technik stellen sog. BVT-Merkblätter (englisch »best reference documents«, kurz BREF-Dokumente) dar. Diese beschreiben die Besten Verfügbaren Techniken bezüglich der medienübergreifenden  Schadstoffminderung  für die im Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED - früher IVU-Richtlinie)  genannten Anlagenkategorien.
Das LfULG führt Analysen und Bewertungen zum aktuellen Stand der Technik sowie zur bestverfügbaren Technik durch und vermittelt diese Erkenntnisse an die Überwachungs- und Vollzugsbehörden.

Zur Vermittlung der Erkenntnisse veranstaltet das LfULG regelmäßig ein Kolloquium zu Schwerpunktthemen.

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