Pollutant Release and Transfer Register (PRTR)
Die Abkrzung PRTR steht für "Pollutant Release and Transfer Register" (Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister). Diese Berichterstattung erfolgt ab 2008 jährlich, beginnend für das Berichtsjahr 2007 und löste somit die EPER-Berichterstattung ab. Die PRTR-Berichtspflicht informiert online über
- die Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden,
- die Verbringung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen
- und die Entsorgung von Schadstoffen in Abwasser, das in externe Kläranlagen eingeleitet wird,
sofern es sich um eine berichtspflichtige Tätigkeit handelt und bestimmte Schwellenwerte für die einzelnen Schadstoffe überschritten werden.
Die Berichterstattung erfolgt jährlich. Folgende Termine gem. § 3 Abs. 2 SchadRegProtAG sind im Folgejahr des jeweiligen Berichtsjahres zu beachten:
31. März - Beantragung der Fristverlängerung für die Abgabe des PRTR-Berichts
30. April - Abgabe des PRTR-Berichts
31. Mai - Abgabe des PRTR-Berichts bei Fristverlängerung
Nähere Informationen zur PRTR-Berichterstattung finden Sie unter:
- Allgemeinverfügung zur Nutzung des Programms „BUBE-Online“ vom 10. Juni 2021 (*.pdf, 0,20 MB)
- Fachhilfe PRTR (*.pdf, 2,09 MB)
- Fachhilfe zur Freisetzungsberechnung von Schadstoffen (PRTR) Emissionsspektren und Emissionsfaktoren (*.pdf, 0,84 MB) enthält: Referenzdaten und Emissionsfaktoren für PRTR
- Thru.de deutsches Portal für transparente und frei zugängliche Umweltinformationen aus Industriebetrieben sowie für Emissionen aus diffusen Quellen