Emissionskataster
Im Emissionskataster wird der Ausstoß (die Emission) von Luftschadstoffen und Treibhausgasen nach Verursachergruppen (Emittentengruppen) sowie räumlicher Zuordnung aufgeschlüsselt und zusammengefasst.
Im Emissionskataster wird der Ausstoß (die Emission) von Luftschadstoffen und Treibhausgasen nach Verursachergruppen (Emittentengruppen) sowie räumlicher Zuordnung aufgeschlüsselt und zusammengefasst.
Im LIS-A werden Informationen zu Verursacheranlagen, wie zum Beispiel festgelegte E-Grenzwerte, gemessene Emissionen oder Immissionen und die Erklärungen der Anlagenbetreiber zu den von ihren Anlagen verursachten Emissionen, erfasst. Einen Gesamtüberblick über die, dem Bundes-Immissionsschutzgesetz unterliegenden Anlagen in Sachsen, liefert das Anlagenkataster.
Für genehmigungsbedürftige Anlagen gelten eine ganze Reihe unterschiedlicher Berichtspflichten, je nach Art und Größe der Anlage und deren Umweltrelevanz. Diese Berichtspflichten basieren zum überwiegenden Teil auf EU-Recht.
Das Ziel der Ausbreitungsrechnung ist es, die Konzentration der Immissionen (Schadstoffabgabe in die Lebensphäre) im Umkreis von Verursacheranlagen zu berechnen. Die so ermittelten Immissionen werden mit den bestehenden Grenz-, Richt- oder Orientierungswerten verglichen.
Betreiber von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen müssen bei der Neuerrichtung oder Änderung von Anlagen ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungs- bzw. Anzeigeverfahren durchlaufen. Dafür werden im Folgenden Antragsformulare zur Verfügung gestellt. Zudem können Betreiber solcher Anlagen auf den Emissionshandel zurückgreifen. Hierfür gelten gesetzlich festgelegte Vorgaben.