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Emission von Luftschadstoffen und Treibhausgasen

Effizientes Heizen spart Geld und schützt die Umwelt

Kampagnenbild mit Schrift "Clever heizen - Geld sparen" mit Logo Gedankenblase mit Kaminofen darin, mittig oranger Streifen mit weißem Schriftzug "Praxisnahes Wissen für Holzheizer in Sachsen", darunter Nahaufnahme von Feuer im Kamin in welchem Holzscheid
© Ofenakademie

Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie startet die Kampagne »Clever heizen – Geld sparen«, um den Brennholzverbrauch durch optimierte Bedingungen um bis zu 30 % zu senken. Ein kostenfreier 90-minütiger Online-Kurs in Kooperation mit der Ofenakademie.de vermittelt das nötige Wissen. Erfolgreiche Teilnehmer sparen langfristig Holz, Geld und Zeit. Zudem wird der Ausstoß von Luftschadstoffen und Treibhausgasen verringert. Interessierte Holzheizer aus Sachsen können den Kurs nach Eingabe ihrer Postleitzahl starten.

Emissionskataster

Im Emissionskataster wird der Ausstoß (die Emission) von Luftschadstoffen und Treibhausgasen nach Verursachergruppen (Emittentengruppen) sowie räumlicher Zuordnung aufgeschlüsselt und zusammengefasst.

Länderinformationssystem Anlagen (LIS-A)

Im LIS-A werden Informationen zu Verursacheranlagen, wie zum Beispiel festgelegte E-Grenzwerte, gemessene Emissionen oder Immissionen und die Erklärungen der Anlagenbetreiber zu den von ihren Anlagen verursachten Emissionen, erfasst. Einen Gesamtüberblick über die, dem Bundes-Immissionsschutzgesetz unterliegenden Anlagen in Sachsen, liefert das Anlagenkataster.

Berichtspflichten

Für genehmigungsbedürftige Anlagen gelten eine ganze Reihe unterschiedlicher Berichtspflichten, je nach Art und Größe der Anlage und deren Umweltrelevanz. Diese Berichtspflichten basieren zum überwiegenden Teil auf EU-Recht.

Ausbreitungsrechnung

Das Ziel der Ausbreitungsrechnung ist es, die Konzentration der Immissionen (Schadstoffabgabe in die Lebensphäre) im Umkreis von Verursacheranlagen zu berechnen. Die so ermittelten Immissionen werden mit den bestehenden Grenz-, Richt- oder Orientierungswerten verglichen.

Anzeige von Anlagen und Genehmigungsverfahren

Betreiber von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen müssen bei der Neuerrichtung oder Änderung von Anlagen ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungs- bzw. Anzeigeverfahren durchlaufen. Dafür werden im Folgenden Antragsformulare zur Verfügung gestellt. Zudem können Betreiber solcher Anlagen auf den Emissionshandel zurückgreifen. Hierfür gelten gesetzlich festgelegte Vorgaben.

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 51: Luftqualität

Dr. Susanne Bastian

Telefon: 0351 2612-5100

E-Mail: Online-Postfach

Referat 52 Anlagenbezogener Immissionsschutz Lärm

Peter Gamer

Telefon: 0351 2612-5200

E-Mail: Peter.Gamer@smekul.sachsen.de

Webseite: https://lfulg.sachsen.de/

Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Referat 46: Immissionsschutz, Störfallvorsorge

Matthias Robel

Postanschrift:
Postfach 100 510
01075 Dresden

Telefon: 0351 564-24601

Telefax: 0351 564-24004

E-Mail: matthias.robel@smekul.sachsen.de

Webseite: www.smekul.sachsen.de

Emissionsberichte

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