Einsatz von Stand der Technik bzw. der besten verfügbaren Technik (BVT)
Die Betreiber von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen, die Luftschadstoffe emittieren, sind unter anderem dazu verpflichtet dazu verpflichtet, den Stand der Technik einzuhalten bzw. die beste verfügbare Technik einzusetzen, um ausreichend Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen zu treffen.