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Informationen zu Umweltzonen und Plaketten

Was ist eine Umweltzone?

Eine Umweltzone ist ein Gebiet, in dem nur Kraftfahrzeuge fahren dürfen, die bestimmte Abgasstandards einhalten. Alle anderen Kraftfahrzeuge dürfen die Umweltzone nicht befahren.

Warum gibt es Verkehrsbeschränkungen in Umweltzonen?

Die Einrichtung von Umweltzonen ist eine Maßnahme, um die Schadstoffemission von Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) aus dem Straßenverkehr aus Gründen des Gesundheitsschutzes zu reduzieren und um so die entsprechenden Grenzwerte einzuhalten. Die Umweltzonen begrenzen nicht den Verkehr im Allgemeinen, sondern beschränken die Einfahrt von älteren Fahrzeugen mit einer hohen Schadstoffemission in Gebiete mit einer hohen Immissionsbelastung.

Wie werden die von Verkehrsverboten betroffenen Fahrzeuge von den anderen unterschieden?

Entsprechend den Abgasstandards der Fahrzeuge, die sich aus den Emissionsschlüsselnummern in den Fahrzeugpapieren ergeben, werden die Fahrzeuge in 4 Schadstoffgruppen unterteilt. Die Schadstoffgruppen 2 bis 4 werden mit verschiedenfarbigen Plaketten gekennzeichnet. Fahrzeuge der schlechtesten Schadstoffgruppe 1 erhalten keine Plakette.

Wichtig: Für das Befahren einer ausgewiesenen Umweltzone ist die Kennzeichnung mit einer Plakette notwendig. Welche Plakette erforderlich ist, ergibt sich aus der Ausschilderung der Umweltzone. Fahrzeuge, die nicht gekennzeichnet sind, werden der schlechtesten Schadstoffgruppe 1 zugeordnet und fallen somit unter das Fahrverbot.

Wo kann ich die Plaketten zur Kennzeichnung der Schadstoffgruppe erhalten?

Ausgabestellen für die Plaketten sind die Kfz-Zulassungsbehörden, anerkannte Abgasuntersuchungsstellen wie TÜV, DEKRA sowie für die Durchführung der Abgasuntersuchung anerkannte Werkstätten. Die Kosten betragen 5 bis 10 €.

In welche Schadstoffgruppe wird mein Fahrzeug eingeordnet?

Die Zuordnung der Plaketten ergibt sich aus der Emissionsschlüssel- nummer des Kraftfahrzeuges, die in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist bzw. aus der Zertifizierung des nachgerüsteten Partikelfilters. Unter dem folgenden Link kann die zugeteilte Plakette online abgefragt werden.

Gelten die Festlegungen für Umweltzonen auch für Kraftfahrer aus anderen Städten?

Ja, die Festlegungen gelten für alle Kraftfahrer, die die Umweltzone befahren wollen – auch für ausländische Kraftfahrzeuge. Die Festlegungen für Umweltzonen gelten immer nur für die jeweilige Stadt. Es können keine Ausnahmegenehmigungen für das Befahren der Umweltzonen in anderen Städten oder in Städten anderer Länder erteilt werden. Individuelle Ausnahmegenehmigungen, die überwiegend kostenpflichtig sind, müssen in den Städten mit den ausgewiesenen Umweltzonen beantragt werden.

Zum Teil haben die Städte ein Stufenkonzept für Umweltzonen festgelegt, d.h. nach einem vorgegebenen Zeitrahmen werden die Anforderungen an den erforderlichen Abgasstandard verschärft.

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