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Luftreinhaltepläne der Stadt Leipzig

Luftreinhalteplan Fortschreibung 2018

© M. Anhalt, Stadt Leipzig

Der Entwurf des geänderten Luftreinhalteplans lag vom 12.03.2018 bis zum 12.04.2018 öffentlich aus. Fristgemäß bis zum 26.04.2018 eingegangene Stellungnahmen wurden bei der Entscheidung über die Annahme des Plans gemäß § 47 Abs. 5a Satz 4 BImSchG angemessen berücksichtigt.

Der Luftreinhalteplan für die Stadt Leipzig vom 19. Dezember 2009, Amtsblatt der Stadt Leipzig, Ausgabe 24 vom 19. Dezember 2009 in der hier vorliegenden, geänderten Fassung trat mit Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 4 der Stadt Leipzig vom 23. Februar 2019 in Kraft.

Der Luftreinhalteplan 2018 einschließlich der Karten steht nachfolgend als Download zur Verfügung.

Karten

Luftreinhalteplan 2009

Der Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig wurde am 18.12.2009 in Kraft gesetzt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Leipziger Amtsblatt Nr. 24 vom 19.12.2009.

Die EU-Kommission hat am 10.03.2010 ihre Entscheidung zur Fristverlängerung für die Einhaltung des PM 10 - Grenzwertes in Leipzig bis zum 11.06.2011 und am 20.02.2013 ihre Entscheidung zur Fristverlängerung für die Einhaltung des NO2 - Grenzwertes bis zum 01.01.2015 veröffentlicht.

Der Luftreinhalteplan einschließlich der Karten steht nachfolgend als Download zur Verfügung.

Karten

Aktionsplan 2006 (außer Kraft)

Der Aktionsplan vom 14. Februar 2006 trat mit der Bekanntmachung des Luftreinhalteplans 2009 am 19.12.2009 im Leipziger Amtsblatt außer Kraft.

Luftreinhalteplan 2005 (außer Kraft)

Der Luftreinhalteplan vom 15. September 2005 trat mit der Bekanntmachung des Luftreinhalteplans 2009 am 19. Dezember 2009 im Leipziger Amtsblatt außer Kraft.

Karten

Hinweise zu den Karten:

  • Die im Luftreinhalteplan Leipzig unter Punkt 15.4 erwähnten Karten sind nicht in das Dokument »Luftreinhalteplan Leipzig« integriert, sondern über die hier aufgelisteten Links einsehbar.
  • Darstellung der Karten auf der Grundlage der Übersichtskarte Freistaat Sachsen 1:200.000 mit Erlaubnis des Staatsbetriebs für Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) (ehemals Landesvermessungsamt Sachsen) (Erlaubnis Nr. 66/04-B).
  • Jede weitere Vervielfältigung bedarf der Erlaubnis des Staatsbetriebs für Geobasisinformation und Vermessung Sachsen und des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.
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